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Rückzahlungen haben in beiden Verbänden begonnen!

24. März 2016

Wie in den jeweiligen Verbandsversammlungen vor kurzem beschlossen, erhalten alle Bescheidempfänger, deren Beitragsbescheide nicht bestandskräftig geworden sind und deren Grundstücke bereits vor dem 1. Januar 2000 über eine Anschlussmöglichkeit verfügten, den von Ihnen gezahlte Beitrag zurück.

Zunächst werden alle Altanschließerbeiträge (nur, die nicht bestandskräftigen Bescheide) und Härtefälle, soweit die o. g. Voraussetzungen für eine Rückzahlung vorliegen, zurückgezahlt.

Jeder Beitragspflichtige erhält ein Rückzahlungsschreiben mit Informationen zum Beschluss des BVerfG und der Rückzahlung des Beitrages. Sofern die aktuellen Kontodaten des rechtmäßigen Zahlungsempfängers (IBAN, BIC) noch nicht vorliegen, werden diese Daten auf einem Formular abgefragt.

Danach wird mit der Rückzahlung der sogenannten Nacherhebungen begonnen. Hierbei wird gesondert nochmal der Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit überprüft. Die Rückzahlung erfolgt sodann nach Ortsteilen in der gleichen zeitlichen Abfolge wie die ursprüngliche Bescheidung Ende 2015.

WAZV „Der Teltow“ WAZV „Mittelgraben“
• Kleinmachnow
• Teltow
• Ruhlsdorf
• Nudow als Ortsteil der Gemeinde Nuthetal
• Stahnsdorf
• Güterfelde
• Schenkenhorst
• Sputendorf
• Wilhelmshorst
• Bergholz-Rehbrücke
• Langerwisch
• Philippsthal
• Saarmund
• Wildenbruch
• Michendorf

Begründete Härtefälle werden, unter den o. g. Voraussetzungen, unabhängig vom Ortsteil zeitnah überwiesen.

Bezüglich der Restgrundstücke ist wiederum eine gesonderte Prüfung des Anschlusszeitpunktes notwendig, sodass hier eine längere Bearbeitungszeit einzuplanen ist.

 

Lesen Sie dazu auch die Rundschreiben bzw. Runderlasse des Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)

Rundschreiben MIK vom 26. Januar 2016

Runderlass des MIK vom 16. Februar 2016

Rundschreiben des MIK vom 8. März 2016

Rundschreiben des MIK vom 24. März 2016

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