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Verbandsversammlung im Zweckverband „Der Teltow“ beschließt neue Satzung

8. November 2013

Nachdem die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 16.Oktober 2013 überraschend keinen Satzungsbeschluss zustande brachte, hat sie am 7. November 2013 nun doch noch die Neufassung der beitragsrechtlichen Regelungen einstimmig beschlossen.

Hintergrund: Nachdem die beitragsrechtlichen Bestandteile der Satzungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ vom Verwaltungsgericht Potsdam beanstandet wurden, sollte in den jeweiligen Verbandsversammlungen vom 16. Oktober 2013 die erforderliche Heilung der Satzungen erfolgen. Aus dem Urteil vom 21. August 2013 für den WAZV „Der Teltow“ ergab sich die Notwendigkeit eine Satzung zu erstellen, die den strengen Anforderungen des Verwaltungsgerichts genügt. Während dies im Verband Mittelgraben gelang, konnte im Verband „Der Teltow“ keine Einigung erzielt werden.

Bei einer erneuten Verbandsversammlung am gestrigen Donnerstag konnte die Neufassung der Beitragsregelungen nun doch verabschiedet werden. Jene Punkte, die vom Verwaltungsgericht bemängelt wurden, fanden nun eine Veränderung. Der Beschluss der Satzung gibt dem Verband nun Handlungssicherheit vor allem bei der Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Entgelten. Wenn die Heilung de Satzung innerhalb der vom Berufungsantragsverfahren vorgegebenen Frist nicht zustande gekommen wäre, stünde der Verband ohne Rechtsgrundlage für die Erhebung da.

Die Verbandsversammlung hat damit die Voraussetzung geschaffen, dass sich nun das Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren dem eigentlichen Sachverhalt zuwenden kann, nämlich der Prüfung und Entscheidung, ob der Verband die Eigentümer altangeschlossener Grundstücke zu einem Beitrag heranziehen darf oder nicht. Das wurde bislang nicht geklärt, da sich das Verwaltungsgericht in Potsdam in seinem Urteil damit nicht auseinandergesetzt hat. Der Verband und die betroffenen Bürger haben somit immer noch keine Klarheit. Eine Entscheidung des OVG würde dem Verband aber auch Gewissheit zum Bestand seiner Satzung geben.

Mit dem aus der Gemeinde Stahnsdorf vorgebrachten Antrag, differenzierte Beitragssätze für alt- und neuangeschlossene Grundstücke in die Satzung aufzunehmen, wird sich die Verbandsversammlung noch befassen. In der Sitzung am 26. November 2013 steht bereits ein Beschlussvorschlag auf der Tagesordnung, in dem sich die Versammlung entscheidet, ob man die Kalkulation für dieses differenzierte Modell durchführen will oder nicht. Erst dann kann sich die Versammlung damit auseinandersetzen, ob die Satzung geändert wird. Innerhalb der kurzen Frist war das nicht möglich, vorrangig war erst einmal die Rechtsgrundlage der bisherigen Beitragserhebungen wieder herzustellen.
Felix von Streit, MWA GmbH

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