Suche
Kontakt
Drucken

Zweckverband vorsichtig optimistisch

20. November 2014

Beim Verwaltungsgericht Potsdam fand am 19. November 2014 die erste mündliche Verhandlung zu einem Altanschließerfall statt.

Nachdem im vergangenen Jahr die wortgleiche Satzung des Nachbarverbandes „Der Teltow“ für unwirksam erklärt wurde, hatte auch der WAZV „Mittelgraben“ die entsprechenden Satzungsbestandteile im April neu gefasst. Das Gericht sah die Regelungen zur Ermittlung der Beitragshöhe als unzureichend an.

Nun hatte das Verwaltungsgericht als erste Instanz keine Beanstandungen zur Satzung mehr vorzubringen. Offensichtlich ist es dem Verband gelungen, eine rechtswirksame Satzung auf den Weg zu bringen. Auch mit der Frage der Verjährung der Beitragsforderung setzte sich das Gericht auseinander. Nach dem Kommunalabgabengesetz Brandenburg beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn eine rechtswirksame Satzung vorliegt. Die Kammer geht davon aus, dass bisher keine Verjährung eingetreten sei, da die letzte Fassung der Beitragssatzung vom 16. April 2014 die erste rechtswirksame Satzung des WAZV sei. Die Richter befassten sich mit sämtlichen Vorgängersatzungen, stellten fest, aus welchen Gründen diese unwirksam waren und kamen zu dem Schluss, dass keine Verjährung eingetreten sein konnte.

Die Gegenseite hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Zunächst bleiben das Urteil und die Begründung abzuwarten. Jedoch scheint die erste Hürde zur Beilegung der Altanschließerstreitigkeiten nun genommen zu sein.

Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH

Felix von Streit
Geschäftsführer

zur Übersicht zurück »

Claim