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Wie Preise und Gebühren entstehen

Alle zwei Jahre müssen nach den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg (KAG) die Preise und Gebühren für Trink- und Schmutzwasser neu ermittelt werden. Die Kalkulation der Schmutzwassergebühren erfolgt unter der Einhaltung der Vorschriften des KAG. Bei der Kalkulation der privatrechtlichen Trinkwasserpreise halten sich die Zweckverbände ebenfalls an diese Vorschriften, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet wären.Ein notwendiger Bestandteil solcher Kalkulationen ist die Einbeziehung voraussichtlicher Ausgaben. Mit den künftigen Einnahmen sollen die Kosten für die nächsten zwei Jahre abgedeckt werden. Die Berechnung der voraussichtlichen Einnahmen und Kosten beruht auf bestmöglichen Schätzungen, die aus bisherigen Daten – wie z. B. Einwohnerentwicklung, Verbrauchsmengen und laufende Kosten – entstehen. Dazu kommen zukünftige Investitionen und der Sanierungsaufwand. Diese werden aus dem Wirtschaftsplan entnommen, der ebenfalls nur eine Vorausschau darstellt.Eine Kalkulation, welche die genannten Positionen berücksichtigen muss, ist immer eine Prognoseentscheidung, die selten zu 100 Prozent zutrifft. Deshalb wird nach Ablauf der Kalkulationsperiode die Güte der Prognose bei der Nachkalkulation anhand der tatsächlichen Zahlen überprüft. Hier zeigt sich dann, wie gut es dem Verband gelungen ist, die Gebühren und Preise so zu kalkulieren, dass die tatsächlichen Kosten in dem Kalkulationszeitraum gedeckt werden konnten. Das KAG sieht explizit vor, wie in der Folge mit möglichen Unter- oder Überdeckungen umzugehen ist: Falls der Verband mehr eingenommen hat, als die tatsächlichen Ausgaben ergeben, er also eine Überdeckung erzielt hat – zum Beispiel weil eine geplante Investition doch nicht zustande kam –, muss er diese zugunsten der Gebührenzahler spätestens in der übernächsten Kalkulationsperiode ausgleichen. Kommt es zu einer Unterdeckung, hat also ein Verband weniger eingenommen als die tatsächlichen Kosten ergeben, so ist der Ausgleich nach dem KAG eine Kann-Bestimmung.

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