Grundlagen der Trinkwasser-Hausinstallation
Die Trinkwasserhausinstallation beinhaltet die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen dem Punkt der Übergabe (Wasserzähler) und der Entnahmestelle (Wasserhahn) befinden. Für die Trinkwasserhausinstallation im Verbandsgebiet der MWA können nur die im Installateurverzeichnis aufgelisteten Installateure beauftragt werden. Die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen sind nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, § 3 Abs. 2) für die Erfüllung der Pflichten gemäß der TrinkwV verantwortlich.
Darüber hinaus ist es bei der Neuerrichtung oder Instandhaltung von Trinkwasserhausinstallationen vor allem zu beachten, welche Materialien und Werkstoffe verwendet werden (gemäß §17 der TrinkwV). Die Konzentration bestimmter chemischer Parameter im Wasser darf die festgelegte Grenze nicht überschreiten, da dies zur Gesundheitsgefährdung und zur Veränderung des Geruchs oder des Geschmacks des Wassers führen kann (die vollständige Beschreibung der gesundheitlichen Aspekte der Hausinstallation können Sie hier nachlesen). Bei der Verwendung einiger Installationswerkstoffe ist es allerdings möglich, dass die Konzentration von solchen Stoffen, wie unter anderem Kupfer, Blei, Nickel, ansteigt. Die Auswirkungen der Installationswerkstoffe hängen auch von der Wasserqualität ab. Die Installateure müssen daher die Auskunft über Wasserwerte bei der MWA holen und darauf basierend bestimmte Installationswerkstoffe ausschließen.
Aus der folgenden Tabelle können Sie die Informationen zu denjenigen chemischen Parametern entnehmen, deren Konzentration infolge der Hausinstallation ansteigen kann.
Installationswerkstoff | Chemische Parameter, deren Konzentration in der Hausinstallation ansteigen kann (nach Anlage 2 Teil II TrinkwV 2011) |
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Installation aus Kupfer und Kupferlegierungen, verlötet (Hart- und Weichlote) | Kupfer, Blei, Antimon, Cadmium, Nickel |
Schmelztauchverzinkte (feuerverzinkte) Eisenwerkstoffe | Blei, Cadmium, Arsen, Antimon, ggf. Nitrit bei frisch verlegten Zinkrohren |
Nichtrostende Stähle, Chrom-Nickel-Stähle | Nickel |
Armaturen und Fittinge aus Kupferlegierungen (Messing, Rotguss oder Bronze) | Armaturen und Fittinge aus Kupferlegierungen (Messing, Rotguss oder Bronze) |
Schwarze rußhaltige KunstStoffe (PE, PP) und schwarze Gummi-Schlauchleitungen (Panzerschläuche) | Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) |
PVC-Rohre | Vinylchlorid |
Teergetauchte Gusseisen- und Stahlrohre (Korrosionsschutz) PAK-haltiger Ruß in schwarzen Kunststoffrohren (PE, PP) und schwarzem Gummi | Benzo-(a)-pyren |
Beschichtungen von Behältern und Rohrleitungen mit Epoxidharz | Epichlorhydrin |
Bei Chlorung oder Ozonung des Trinkwassers | Trihalogenmethane |
Wasserfilter
Die MWA empfiehlt den Einbau rückspülbarer Filter mit einer unteren Durchlassweite von 90 μm und einer oberen von 125 μm.Wichtig ist, dass die Filter bereits vor der erstmaligen Befüllung der Leitungen einge¬baut werden, da vor allem metallisch blanke Leitungen anfällig gegen Lochkorrosion sind. Deshalb hat der Einbau von Filtern als Korrosionsschutzmaßnahme nur dann eine größere Bedeutung, wenn die Filter bereits bei der ersten Befüllung des Leitungssystems in Betrieb sind. Vor allem ist auch bei der Inbetriebnahme einer Hausinstallation die Gefahr von Einschwemmungen von Partikeln am größten. Der nachträgliche Einbau von Filtern, in bereits mehrere Jahre in Betrieb befindlichen, Hausinstallatio¬nen ist deshalb nicht mehr so effektiv. Er kann jedoch in begründeten Fällen, z. B. wenn Fremdpartikel aus dem Versorgungsnetz als Ursache von Korrosionsschäden oder von häufigen Störungen festgestellt worden sind, erfolgen. Das Trinkwasser verlässt in exzellenter Qualität die Wasserwerke der beiden Zweckverbände: „Der Teltow“ und „Mittelgraben“. Die Wasserqualität wird regelmäßig durch ein unabhängiges Labor kontrolliert und vom Gesundheitsamt überprüft. Doch auf seinem Weg durch das weitverzweigte Leitungsnetz kann es von der Rohrwandung losgelöste Korrosionsprodukte und Inkrustationen aufnehmen. Die Menge dieser im Wasser vorhandenen Partikel ist in der Regel jedoch gering.In planmäßigen Frühjahrs¬spülungen des Trinkwasserleitungsnetzes sollen die Partikel entfernt werden. Damit das Trinkwasser auf dem Weg vom Wasserwerk zum Verbraucher nicht an Qualität verliert, gelten bei Bau und Pflege des Trinkwassernetzes höchste technische Standards. Das trifft aber auch innerhalb des Hauses zu. Es gelten die Bestimmungen und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Der Hauseigentümer ist für deren Umsetzung verantwortlich. Im Wesentlichen unterschei¬det man zwischen rückspülbaren und nicht-rückspülbaren Filtern, sowie Kombinationen der beiden Varianten mit einem Leckage-Detektor, einem Druckminderer und Rückflussverhinderer, die in Filtern neuer Bauart in einem Gerät zusammengefasst sind. Von Bedeutung ist eine regelmäßige Wartung des Filters, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden.
Enthärtungsanlagen
Ob der Einbau einer Enthärtungsanlage zweckmäßig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Schön sind sie nicht, außerdem machen sie viel Arbeit: kalkhaltiges Wasser im Badezimmer und auf Armaturen verursachen Flecken. Im Haushalt ist eine Enthärtung des Leitungswassers im Kaltwasserbereich aber ohnehin unnötig. Entschließt man sich zum Einbau einer Enthärtungsanlage, sollte sie nur für die Warmwasserinstallation verwendet werden. Die Geräte sollten die Anforderungen des Merkblattes W 512 erfüllen und das DIN-DVGW-Prüfzeichen besitzen. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Gerät richtig eingestellt und betrieben wird. Wichtig ist, die Trinkwasserbeschaffenheit nach der Enthärtung zu kontrollieren. Ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma ist zu empfehlen. Nur dann sind Funktionssicherheit und hygienische Unbedenklichkeit zu gewährleisten. Die Inspektion der Enthärtungsanlage hat regelmäßig nach Betriebsbedingungen zu erfolgen, spätestens jedoch alle 2 Monate und sollte durch eine Fachfirma erfolgen.Fachleute vertreten überwiegend die Auffassung, dass eine Enthärtung des Trinkwassers im Haushalt und Kaltwasserbereich unnötig ist und dass in den Kaltwassersystemen eine Kalkschutzschicht sogar erwünscht ist, um – insbesondere bei metallischen Leitungen – den Übergang von Metall-Ionen ins Trinkwasser zu verhindern. Für den Warmwasserbereich gibt es zahlreiche Maßnahmen, durch gezielte Temperaturwahl unter 60 Grad Kalkablagerungen zu vermindern. In Absprache mit einem Installateur des Vertrauens kann ein Warmwasserkessel auch knapp unter dieser Temperaturgrenze gefahren werden, ohne dass die Gefahr von Legionellenbildung besteht. Die jährliche Wartung Ihrer Warmwasseranlage sollte aber unbedingt erfolgen.
1) Ionenaustauscher: Diese Anlagen tauschen die Härte bildenden, aber aus ernährungsphysiologischer Sicht wichtigen Mineralien Calcium und Magnesium gegen Natrium aus. Der Wartungsaufwand ist sehr hoch, regelmäßig muss mit Spezialsalz regeneriert werden und das im Trinkwasser nicht in beliebiger Konzentration erwünschte Natrium, gelangt als nicht biologisch abbaubares Natriumchlorid zusätzlich ins Abwasser und belastet somit die Umwelt. Problematisch außerdem: Im Austauscher können Mikroorganismen wachsen. Des Weiteren wird durch den Ionenaustausch das Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht des Wassers verändert. Das Wasser kann aggressiv werden und
2) Dosiergeräte: Bei Dosiergeräten werden dem Wasser Chemikalien zugesetzt. Dabei sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung strikt einzuhalten, insbesondere dann, wenn über den Eigenverbrauch hinaus das Wasser an die Öffentlichkeit, etwa an Mieter, abgegeben wird. Hinzu kommt: Wenn dem Wasser, beispielsweise Phosphate zudosiert werden, müssen diese mit großem technischem Aufwand in den Kläranlagen wieder entfernt werden.
3) Physikalische: „Enthärtungsanlagen“. Diese Anlagen versprechen den Einsatz umweltfreundlicher und chemikalienfreier, auf elektronischer, permanent-magnetischer oder elektromagnetischer Basis arbeitende Gerätesysteme. Die Entstehung von Kalkablagerungen soll durch die Bildung so genannter Kristallkeime verhindert oder zumindest verringert werden. Nach Aussage der Hersteller sollen diese Kristallkeime den Kalk in eine „unschädliche, schlammige“ Form überführen, die mit dem Wasserstrom ständig ausgespült wird. Manche Anbieter werben sogar damit, dass ihre Geräte, in den Installationen bereits vorhandene Kalkablagerungen abbauen. Soweit die Theorie. Obwohl immer wieder über den erfolgreichen praktischen Einsatz berichtet wird, verliefen wissenschaftliche Untersuchungen und Tests in der Regel negativ. Der Deutsche Verein für das Gas und Wasserfach hat 2003 im Rahmen einer Studie den „Stand der Technik auf dem Markt verfügbarer alternativer Anlagen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Steinbildung im Warmwasserbereich“ untersucht. Fazit: Die Geräte zur physikalischen Wasserbehandlung belasten, im Unterschied zu den Ionenaustauschern und Dosieranlagen, weniger die Qualität des Trinkwassers oder die unserer Flüsse und Seen. Allerdings können sie den Geldbeutel unnötig und erheblich belasten.
Grundstückentwässerungsanlagen
Der Grundstücksanschluss im privaten Bereich besteht in der Regel aus der Anschlussleitung und einem Revisionsschacht, der sich ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück befindet. Die Leistungsgrenze des Zweckverbandes ist der Revisionsschacht. Der Grundstücksanschluss ist Eigentum des Grundstückseigentümers. Die Errichtung, Änderungen oder Erneuerungen dürfen jedoch nur vom Zweckverband durchgeführt werden. Die Kosten sind dem Zweckverband zu erstatten. Für die Verlegung der Leitung vom Haus zum Revisionsschacht ist der Eigentümer verantwortlich. Alle Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage sind dem Zweckverband drei Tage vorher anzuzeigen und der verantwortliche Unternehmer oder Baubetreuer ist zu benennen. Die ordnungsmäßige Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist dem Zweckverband durch Übersendung einer Inbetriebnahmemeldung (Vordruck) anzuzeigen. Der Wanddurchbruch und die Weiterverlegung bis ins Gebäude sind durch den Grundstückseigentümer zu veranlassen.
Kleinkläranlagen können alternativ zur Sammelgrube errichtet werden, wo langfristig keine zentrale Schmutzwasserableitungsanlage geplant ist. Sie sind grundstückseigene Abwasserbehandlungsanlagen mit mechanischer und biologischer Reinigungsstufe zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser mit anschließender Ableitung bzw. Versickerung. Die Ableitung bzw. Versickerung des gereinigten Schmutzwassers bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Landkreises. Beim Antrag dieser Erlaubnis ist vom Zweckverband eine Bestätigung auf einem Formblatt vorzulegen, dass einer eigenen Schmutzwasserbehandlung durch den Grundstückseigentümer seitens des Zweckverbandes nichts entgegensteht. Beim Betrieb einer Kleinkläranlage fällt Fäkalschlamm an. Dieser Schlamm muss nach geltendem Recht vom Zweckverband entsorgt werden. Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben sind stillzulegen, sobald ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen wurde bzw. angeschlossen werden muss. Sie sind zu entleeren, zu reinigen, zu beseitigen bzw. ordnungsgemäß zu verfüllen.