Suche
Kontakt
Drucken

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Installation elektronischer Wasserzähler

  1. Was sind elektronische Wasserzähler?

Elektronische Wasserzähler (Smart Meter) erfassen die Durchflussmenge durch ein Messverfahren, das auf Ultraschalltechnik basiert.

Sie gewährleisten eine genauere Messung und sind mit einem Funkmodul ausgestattet. Die Zählerstände können hierdurch „drahtlos im Vorbeifahren“ durch einen Mitarbeiter der Betriebsführungsgesellschaft der MWA GmbH erfasst werden. Dieses Verfahren ersetzt das Betreten einer Wohnung bzw. Sie müssen ihre Zählerstände nicht mehr selbst ablesen und an den Zweckverband weitergeben.

Das Funkmodul basiert auf einer 868 MHz-Frequenz nach OMS-Standard (Profil B). Jeder Zähler ist über AES-Verschlüsselung 128 Bit gesichert. Dieser Schlüssel ist je Zähler individuell und erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Schlüssel ist nur dem Zweckverband bekannt. Der Funk überträgt folgende Daten:

  • Zählernummer
  • Gesamtvolumen
  • Datum und Uhrzeit
  • Summenvolumen (monatlich)
  • verbleibende Batterielebensdauer
  • Rückwärtsvolumen
  • Fehlerbits

  1. Bin ich verpflichtet, elektronische Wasserzähler zu installieren?

Ja, aufgrund der Rechtsgrundlage für die Erfassung und Ablesung Ihres Verbrauchs gemäß § 1 Abs. 4 der WVS i. V. m. den Vertragsbestimmungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“. Nach § 18 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (VBW-AB) sowie Ziffer 12. zu § 18 VBW-AB (VBW-EB) obliegt die Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Zähler dem Wasserversorgungsunternehmen.

 

  1. Welche Daten werden gespeichert?

Es werden nur Daten gespeichert und verarbeitet, die zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind. Es werden weder einzelne Wasserverbräuche von Ihnen gespeichert noch tägliche Verbrauchsprofile erstellt.

Der Zähler speichert folgende Daten:

Speicher 1 (1x monatlich, Speicherdauer 32 Monaten)

  • Datum und Uhrzeit
  • Summenvolumen
  • Vorwärtsvolumen
  • Rückwärtsvolumen
  • max. Durchfluss
  • min. Durchfluss
  • Wassertemperatur
  • Umgebungstemperatur
  • Betriebsstunden
  • Fehlerstundenzähler

Speicher 2 (1x täglich für die Zeit von 512 Tagen)

  • Datum
  • Summenvolumen
  • Wassertemperatur
  • Umgebungstemperatur
  • Fehlstatus

Die o. g. gespeicherten Daten können nur, unter Verwendung entsprechender Soft- und Hardware, über eine optische Schnittstelle am Zähler ausgelesen werden. Dies erfolgt nur auf Ihre Anforderung hin, beispielsweise zur Analyse unklarer Wasserverbräuche oder bei Reklamation einer Abrechnung.

 

  1. Wann werden diese Daten erhoben?

Die funkgestützte Auslesung der Daten erfolgt zu bestimmten Stichtagen, wie beispielsweise zur Jahresabrechnung. Im Regelfall wird innerhalb der ersten zwei Wochen des Jahres der Stichtagswert per 31.12. des vorherigen Jahres abgelesen.

 

  1. Wofür werden diese Daten verwendet?

Die Verwendung erfolgt nur zur periodischen Abrechnung oder Zwischenabrechnung des Wasserverbrauchs und anlassbezogen, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist. Somit dürfen die Daten für die Abrechnungen des Wasserverbrauchs oder zum Auffinden von Leckagen durch das Wasserversorgungsunternehmen verwendet werden. Ausgelesene Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zu o.g. Zwecken benötigt werden, spätestens aber 10 Jahre nach ihrer Auslesung.

 

  1. Ich möchte keine elektronischen Wasserzähler. Kann ich der Installation widersprechen?

Auf Grund o. g. Rechtsgrundlage müssen Sie die Installation des elektronischen Funkwasserzählers akzeptieren. Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO besteht die Möglichkeit, nach Installation des elektronischen Wasserzählers begründeten Einspruch gegen die Ausleseform einzulegen.

Die An- und Abschaltung erfolgt direkt am Zähler. Bei deaktiviertem Funk gehen vom Zähler keinerlei Funkwellen aus. Die Abrechnung wird in diesem Fall weiterhin über eine Ablesekarte oder mittels eines Ablesetermins durchgeführt.

Eine Deaktivierung des Funkmoduls ist nur direkt am Zähler bei Ihnen vor Ort möglich. Ohne Zugang zum Zähler und somit ohne Ihr Wissen, ist eine Deaktivierung oder auch Aktivierung nicht möglich.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen erklärten Einspruch zurückzunehmen und das Funkmodul eines bestehenden Wasserzählers wieder in Betrieb nehmen zu lassen.

 

  1. Empfänger eines Widerspruchs

Widersprüche sind schriftlich mit dem Betreff „Widerspruch zu Smart Meter“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, Ihrer Kundennummer, der Angaben zum Einbauort des Zählers sowie der Zählernummer (falls bereits vorhanden) zu richten an den Zweckverband:

WAZV „Mittelgraben“
Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal
E-Mail: smartmeter@wazv-mittelgraben.de

oder

WAZV „Der Teltow“
Fahrenheitstraße 1
14532 Kleinmachnow
E-Mail: smartmeter@wazv-derteltow.de

Claim