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Datenschutzrechtliche Hinweise zur Installation elektronischer Wasserzähler

  1. Was sind elektronische Wasserzähler?

Elektronische Wasserzähler (Smart Meter) erfassen die Durchflussmenge durch ein Messverfahren, welches auf Ultraschalltechnik basiert.

Sie gewährleisten eine genauere Messung und sind mit einem Funkmodul ausgestattet. Die Zählerstände können hierdurch „drahtlos im Vorbeifahren“ durch einen Mitarbeiter der Betriebsführungsgesellschaft der MWA-GmbH erfasst werden. Dieses Verfahren ersetzt das Betreten einer Wohnung bzw. Sie müssen ihre Zählerstände nicht mehr selbst ablesen und an den Zweckverband weitergeben.

Das Funkmodul basiert auf einer 868 MHz-Frequenz nach OMS-Standard (Profil B). Jeder Zähler ist über AES-Verschlüsselung 128 Bit gesichert. Dieser Key ist je Zähler individuell und erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Schlüssel ist nur dem Zweckverband bekannt. Der Funk überträgt folgende Daten:

  • Gesamtvolumen
  • Summen-, Vorwärts- und Rückwärtsvolumen zum Stichtag (Monatsende)
  • Aktuelle Zeit
  • Fehlerbits
  • Durchfluss
  • verbleibende Batterielebensdauer
  • Umgebungstemperatur
  • Mediumstemperatur
  • Rückwärtsvolumen

  1. Bin ich verpflichtet, elektronische Wasserzähler zu installieren?

Ja, aufgrund der Rechtsgrundlage für die Erfassung und Ablesung Ihres Verbrauchs gemäß § 1 Abs. 4 der WVS i. V. m. den Vertragsbestimmungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“. Nach § 18 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (VBW-AB) sowie Ziffer 12. zu § 18 VBW-AB (VBW-EB) obliegt die Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Zähler dem Wasserversorgungsunternehmen.

 

  1. Welche Daten werden gespeichert?

Es werden nur Daten gespeichert und verarbeitet, die zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind. Es werden weder einzelne Wasserverbräuche von Ihnen gespeichert noch tägliche Verbrauchsprofile erstellt.

Der Zähler speichert folgende Daten:

Speicher 1 (1x monatlich, Speicherdauer 24 Monaten)

  • Datum und Uhrzeit
  • Summenvolumen
  • Vorwärtsvolumen
  • Rückwärtsvolumen
  • Durchfluss
  • Maximaler Durchfluss
  • Minimaler Durchfluss
  • Wassertemperatur
  • Umgebungstemperatur
  • Betriebsstunden
  • Fehlerstundenzähler
  • Überlastzeit

Speicher 2 (1x täglich für die Zeit von 24 Monaten)

  • Summenvolumen
  • Vorwärtsvolumen
  • Wassertemperatur
  • Umgebungstemperatur
  • Fehlstatus

Die o. g. gespeicherten Daten können nur, unter Verwendung entsprechender Soft- und Hardware, über eine optische Schnittstelle am Zähler ausgelesen werden. Dies erfolgt nur auf Ihre Anforderung hin, bspw. zur Analyse unklarer Wasserverbräuche oder bei Reklamation einer Abrechnung.

 

  1. Wann werden diese Daten erhoben?

Die funkgestützte Auslesung der Daten erfolgt zu bestimmten Stichtagen, beispielsweise dem, zu der die Jahresabrechnung erfolgt. Im Regelfall wird innerhalb der ersten zwei Wochen des Jahres der Stichtagswert per 31.12 abgelesen.

 

  1. Wofür werden diese Daten verwendet?

Die Verwendung erfolgt nur zur periodischen Abrechnung oder Zwischenabrechnung des Wasserverbrauchs und anlassbezogen, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist. Somit dürfen die Daten für die Abrechnungen des Wasserverbrauchs, oder zum Auffinden von Leckagen durch das Wasserversorgungsunternehmen verwendet werden. Ausgelesene Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zu o.g. Zwecken benötigt werden, spätestens aber 10 Jahre nach ihrer Auslesung.

 

  1. Ich möchte keine elektronischen Wasserzähler. Kann ich mich gegen die Installation wehren?

Auf Grund o. g. Rechtsgrundlage müssen Sie die Installation des elektronischen Funkwasserzählers akzeptieren. Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ausleseform einzulegen und die Abschaltung der Funkfunktion zu verlangen.

Die An- und Abschaltung erfolgt direkt am Zähler. Bei deaktiviertem Funk gehen vom Zähler keinerlei Funkwellen aus. Die Abrechnung wird in diesem Fall weiterhin über eine Ablesekarte oder mittels eines Ablesetermins durchgeführt.

Eine Reaktivierung des Funkmoduls ist nur direkt am Zähler möglich. Von außen, ohne Zugang zum Zähler, und somit ohne Ihr Wissen ist die Reaktivierung nicht möglich

Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen zuvor erklärten Widerspruch zurückzunehmen und das Funkmodul eines bestehenden Wasserzählers wieder in Betrieb nehmen zu lassen.

 

  1. Empfänger eines Widerspruchs

Für einen rechtswirksamen Widerspruch reicht eine formlose Erklärung unter Angabe des Namens und der Adresse aus. Widersprüche sind schriftlich mit dem Betreff „Widerspruch zu Smart Meter“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, der Angaben zum Einbauort des Zählers und die Zählernummer (falls bereits vorhanden) zu richten an den zuständigen Zweckverband:

WAZV „Mittelgraben“
Arthur-Scheunert-Allee 103, 14558 Nuthetal
Telefon: 033205 598-60
E-Mail: smartmeter@mwa-gmbh.de

oder

WAZV „Der Teltow“
Fahrenheitstraße 1, 14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 345-0
E-Mail:  smartmeter@mwa-gmbh.de

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