Ansaugstutzenpflicht für Gruben ab 2026
Die Verbandsversammlungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ beabsichtigen, ab dem 1. Januar 2026 eine Pflicht zur Errichtung eines Ansaugstutzens für abflusslose Sammelgruben zu beschließen. Damit soll die Fäkalienentsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen, die nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen sind, effizienter gestaltet werden. Kleinkläranlagen sind hiervon ausgenommen.
Ziel ist es, die Entnahme des Schmutzwassers durch das Entsorgungsfahrzeug vom öffentlichen Bereich aus zu ermöglichen, ohne das Grundstück betreten zu müssen.
Bei dem Bau einer Absaugvorrichtung wird eine Absaugleitung von der Grube bis zur Grundstücksgrenze gelegt und dort an einen Ansaugstutzen angeschlossen (siehe Skizze).
Sobald die Ansaugstutzenpflicht durch die Verbandsversammlung beschlossen ist, werden Grundstückseigentümer informiert, eine Absaugvorrichtung nachzurüsten, sofern diese noch nicht vorhanden ist.