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Ansaugstutzen für abflusslose Sammelgruben

Für abflusslose Sammelgruben gelten neue Anforderungen. Die Ausstattung mit einem Ansaugstutzen ist verpflichtend. Neu errichtete Sammelgruben müssen die Vorgaben bereits ab Inbetriebnahme erfüllen. Für bestehende Anlagen wird eine Nachrüstfrist bis zum 31.12.2027 gewährt.

Ab dem 01.01.2028 müssen alle Sammelgruben mit einem Ansaugstutzen ausgerüstet sein.

Abflusslose Sammelgrube mit Ansaugstutzen (KI-generiert)

Neue Regelung für Grundstückseigentümer

Die Verbandsversammlungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ haben die Ausstattung von abflusslosen Sammelgruben mit Ansaugstutzen in ihren Satzungen geregelt. Ziel ist eine einheitliche, sichere und effiziente mobile Schmutzwasserentsorgung.

Die Entleerung erfolgt künftig über einen fest installierten Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze. Dadurch kann das Entsorgungsfahrzeug die Sammelgrube direkt vom öffentlichen Straßenbereich aus entleeren.

   Satzungen

   WAZV „Der Teltow“

   WAZV „Mittelgraben“

 

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Ansaugstutzen

Wichtige Fristen

  • Neu errichtete Sammelgruben:

müssen bereits ab Inbetriebnahme mit einem Ansaugstutzen ausgestattet werden.

  • Bestehende Sammelgruben:

müssen bis spätestens 31.12.2027 nachgerüstet werden.

  • Ab 01.01.2028:

Pflicht eines Ansaugstutzens für alle abflusslosen Sammelgruben.

Was ist ein Ansaugstutzen?

Mit dem Ansaugstutzen kann eine abflusslose Sammelgrube direkt vom öffentlichen Straßenbereich aus entleert werden. Hierzu wird die Sammelgrube über eine Saugleitung mit einem Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze verbunden. Dadurch kann die Entsorgung in vielen Fällen einfacher und schneller erfolgen. Gleichzeitig lassen sich lange Schlauchverlegungen über das Grundstück sowie das Befahren von Grundstücken vermeiden.

Entsorgungsfahrzeug entleert Grube über Ansaugstutzen (KI-generiert)

Vorteile eines Ansaugstutzens

Schutz des Grundstücks Vorteile bei der Entsorgung
  • kein Befahren des Grundstücks durch Entsorgungsfahrzeuge
  • Entsorgung auch bei Abwesenheit möglich
  • keine Schäden an Pflasterflächen oder Grünanlagen
  • keine Leerfahrten
  • keine Schlauchverlegung über das Grundstück
  • weniger Geruchsbelästigung
  • keine zusätzlichen Kosten für lange Schlauchverlegungen

Einbau eines Ansaugstutzens

Beispielhafter Aufbau einer Saugleitung zwischen Sammelgrube und Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze.

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Beispielhafter Querschnitt einer abflusslosen Sammelgrube mit Saugleitungen und Ansaugstutzen. (KI-generiert)

Was ist beim Einbau zu beachten?

  • Für die Saugleitung wird ein Rohr mit 100 mm
    Innendurchmesser (DN 100) verwendet.
  • Müssen längere Strecken von der Sammelgrube bis zur Straße
    überbrückt werden, empfiehltsich ein KG-Rohr
  • Die Saugleitung sollte mit Gefälle zur
    Sammelgrube verlaufen.
  • Am Anfang der Saugleitung in der Sammelgrube
    ist eine Bügeltülle anzubringen.
  • Der Absaugpunkt sollte sich möglichst an der
    tiefsten Stelle der Sammelgrube befinden.
  • Die Saugleitung kann, abhängig von den
    örtlichen Gegebenheiten, oberirdisch (frostfrei)
    oder im Erdreich verlegt werden. Für eine
    reibungslose Entleerung ist eine luftdichte
    Ausführung erforderlich.
  • Die Leitungslänge darf 60 Meter nicht
    überschreiten. Bei größeren Entfernungen
    empfehlen wir eine vorherige Abstimmung mit
    dem Verband.
  • Am Ansaugstutzen ist eine Kardan-Kupplung
    (Perrot-Kupplung) mit Blinddeckel anzubringen.
    Der Anschluss sollte sich etwa 30 bis 40 cm über
    dem Gelände befinden.
  • Die Aufständerung des Ansaugstutzens muss
    standsicher befestigt werden, beispielsweise in
    einem Betonfundament.
  • Der Ansaugstutzen muss vom öffentlichen
    Straßenbereich aus jederzeit frei zugänglich sein.
  • Bei Dreikammergruben ist der Ansaugstutzen in
    der Zulaufkammer zu installieren.

Was müssen Eigentümer jetzt tun?

Anlage prüfen

Verfügt Ihre abflusslose
Sammelgrube
bereits über einen Ansaugstutzen?

Anforderungen prüfen

Entspricht die vorhandene
Ausführung den
aktuellen Anforderungen?

Maßnahmen planen

Planen Sie notwendige Umbaumaßnahmen rechtzeitig
vor Ablauf der Frist.

Umbau umsetzen

Beauftragen Sie bei Bedarf ein Fachunternehmen mit der
fachgerechten Ausführung.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten für den Einbau?

Die Kosten für die Herstellung der Saugleitung und des Ansaugstutzens trägt der Grundstückseigentümer.

Kann ich den Ansaugstutzen selbst installieren oder muss ich ein Fachunternehmen beauftragen?

Die Beauftragung eines Fachunternehmens ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist jedoch, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wird und die dauerhafte Dichtheit der Sammelgrube gewährleistet bleibt.

Ich habe bereits einen Ansaugstutzen. Muss ich einen neuen einbauen?

Nicht unbedingt. Bereits vorhandene Ansaugstutzen können weiter genutzt werden. Bitte prüfen Sie jedoch, ob dieser den aktuellen Anforderungen entspricht. Gegebenenfalls ist eine Anpassung bis zum 31.12.2027 erforderlich.

Muss ich meine bestehende Sammelgrube nachrüsten?

Ja. Bestehende abflusslose Sammelgruben, die noch keinen Ansaugstutzen haben, müssen bis spätestens 31.12.2027 mit diesem ausgestattet werden.

Wie lang darf eine Saugleitung sein?

Die Saugleitung darf grundsätzlich bis zu 60 Meter lang sein. Bei größeren Entfernungen sollte vorab eine Abstimmung mit dem Verband erfolgen.

Gilt die Regelung auch für Kleinkläranlagen?

Nein. Die Regelung gilt ausschließlich für abflusslose Sammelgruben. Kleinkläranlagen sind davon nicht betroffen.

Mein Grundstück hat besondere Gegebenheiten. Gibt es Ausnahmen?

In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen geprüft werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Herstellung einer Saugleitung unzumutbar wäre und die ordnungsgemäße Entsorgung weiterhin gewährleistet bleibt.

Wo muss der Ansaugstutzen installiert werden?

Der Ansaugstutzen ist an der Grundstücksgrenze zu installieren und muss vom öffentlichen Straßenbereich aus jederzeit frei zugänglich sein.

Kontakt

Sie haben Fragen zu den technischen Anforderungen oder möchten klären, wie die geltenden Vorgaben in Ihrer individuellen Grundstückssituation anzuwenden sind? Gerne unterstützen wir Sie.

Fotos, Skizzen oder Lagepläne Ihres Grundstücks helfen dabei, die örtlichen Gegebenheiten besser nachzuvollziehen und Ihre Anfrage gezielter zu beantworten.

☎ 033203 345-394
✉ kundenanlage@mwa-gmbh.de

Die Verbände

Wasser- und Abwasserzweckverband
„Der Teltow“
Fahrenheitstraße 1
14532 Kleinmachnow
www.wazv-derteltow.de
Wasser- und Abwasserzweckverband
„Mittelgraben“
Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal
www.wazv-mittelgraben.de
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