Für abflusslose Sammelgruben gelten neue Anforderungen. Die Ausstattung mit einem Ansaugstutzen ist verpflichtend. Neu errichtete Sammelgruben müssen die Vorgaben bereits ab Inbetriebnahme erfüllen. Für bestehende Anlagen wird eine Nachrüstfrist bis zum 31.12.2027 gewährt.
Ab dem 01.01.2028 müssen alle Sammelgruben mit einem Ansaugstutzen ausgerüstet sein.

Abflusslose Sammelgrube mit Ansaugstutzen (KI-generiert)
Neue Regelung für Grundstückseigentümer
Die Verbandsversammlungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“ haben die Ausstattung von abflusslosen Sammelgruben mit Ansaugstutzen in ihren Satzungen geregelt. Ziel ist eine einheitliche, sichere und effiziente mobile Schmutzwasserentsorgung.
Die Entleerung erfolgt künftig über einen fest installierten Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze. Dadurch kann das Entsorgungsfahrzeug die Sammelgrube direkt vom öffentlichen Straßenbereich aus entleeren.
Satzungen
WAZV „Der Teltow“
WAZV „Mittelgraben“
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Ansaugstutzen
Wichtige Fristen
müssen bereits ab Inbetriebnahme mit einem Ansaugstutzen ausgestattet werden. |
müssen bis spätestens 31.12.2027 nachgerüstet werden. |
Pflicht eines Ansaugstutzens für alle abflusslosen Sammelgruben. |
Was ist ein Ansaugstutzen?
Mit dem Ansaugstutzen kann eine abflusslose Sammelgrube direkt vom öffentlichen Straßenbereich aus entleert werden. Hierzu wird die Sammelgrube über eine Saugleitung mit einem Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze verbunden. Dadurch kann die Entsorgung in vielen Fällen einfacher und schneller erfolgen. Gleichzeitig lassen sich lange Schlauchverlegungen über das Grundstück sowie das Befahren von Grundstücken vermeiden.

Entsorgungsfahrzeug entleert Grube über Ansaugstutzen (KI-generiert)
Vorteile eines Ansaugstutzens
| Schutz des Grundstücks | Vorteile bei der Entsorgung |
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Einbau eines Ansaugstutzens

Beispielhafter Aufbau einer Saugleitung zwischen Sammelgrube und Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze.
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Beispielhafter Querschnitt einer abflusslosen Sammelgrube mit Saugleitungen und Ansaugstutzen. (KI-generiert)
Was ist beim Einbau zu beachten?
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Was müssen Eigentümer jetzt tun?
Anlage prüfen
Verfügt Ihre abflusslose
Sammelgrube
bereits über einen Ansaugstutzen?
Anforderungen prüfen
Entspricht die vorhandene
Ausführung den
aktuellen Anforderungen?
Maßnahmen planen
Planen Sie notwendige Umbaumaßnahmen rechtzeitig
vor Ablauf der Frist.
Umbau umsetzen
Beauftragen Sie bei Bedarf ein Fachunternehmen mit der
fachgerechten Ausführung.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten für den Einbau?
Die Kosten für die Herstellung der Saugleitung und des Ansaugstutzens trägt der Grundstückseigentümer.
Kann ich den Ansaugstutzen selbst installieren oder muss ich ein Fachunternehmen beauftragen?
Die Beauftragung eines Fachunternehmens ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist jedoch, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wird und die dauerhafte Dichtheit der Sammelgrube gewährleistet bleibt.
Ich habe bereits einen Ansaugstutzen. Muss ich einen neuen einbauen?
Nicht unbedingt. Bereits vorhandene Ansaugstutzen können weiter genutzt werden. Bitte prüfen Sie jedoch, ob dieser den aktuellen Anforderungen entspricht. Gegebenenfalls ist eine Anpassung bis zum 31.12.2027 erforderlich.
Muss ich meine bestehende Sammelgrube nachrüsten?
Ja. Bestehende abflusslose Sammelgruben, die noch keinen Ansaugstutzen haben, müssen bis spätestens 31.12.2027 mit diesem ausgestattet werden.
Wie lang darf eine Saugleitung sein?
Die Saugleitung darf grundsätzlich bis zu 60 Meter lang sein. Bei größeren Entfernungen sollte vorab eine Abstimmung mit dem Verband erfolgen.
Gilt die Regelung auch für Kleinkläranlagen?
Nein. Die Regelung gilt ausschließlich für abflusslose Sammelgruben. Kleinkläranlagen sind davon nicht betroffen.
Mein Grundstück hat besondere Gegebenheiten. Gibt es Ausnahmen?
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen geprüft werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Herstellung einer Saugleitung unzumutbar wäre und die ordnungsgemäße Entsorgung weiterhin gewährleistet bleibt.
Wo muss der Ansaugstutzen installiert werden?
Der Ansaugstutzen ist an der Grundstücksgrenze zu installieren und muss vom öffentlichen Straßenbereich aus jederzeit frei zugänglich sein.
Kontakt
Sie haben Fragen zu den technischen Anforderungen oder möchten klären, wie die geltenden Vorgaben in Ihrer individuellen Grundstückssituation anzuwenden sind? Gerne unterstützen wir Sie.
Fotos, Skizzen oder Lagepläne Ihres Grundstücks helfen dabei, die örtlichen Gegebenheiten besser nachzuvollziehen und Ihre Anfrage gezielter zu beantworten.
☎ 033203 345-394
✉ kundenanlage@mwa-gmbh.de
Die Verbände
| Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ Fahrenheitstraße 1 14532 Kleinmachnow www.wazv-derteltow.de |
Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ Arthur-Scheunert-Allee 103 14558 Nuthetal www.wazv-mittelgraben.de |
