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Gemeinsames Wasserwerk: Mehr Zeitgewinn für Ermittlung der wirtschaftlichsten Lösung

17. Oktober 2014

Der Termindruck, unter dem die Entscheidung für oder gegen ein neues, gemeinsames Wasserwerk bisher stand, entspannt sich jetzt. Bisher musste der Verband davon ausgehen, dass eine Kündigung des bestehenden Wasserlieferungs- und Wasserbezugsvertrages mit der EWP bis zum Jahresende zu erfolgen hat, damit dieser am 31.12.2016 endet. Ansonsten, so lautet der bisherige Vertrag, würde sich dieser um weitere 10 Jahre verlängern.

Nach einigem Hin und Her liegt nun seit Anfang September eine Zusage der EWP vor, dass auch eine Verlängerung des Vertrages um zwei weitere Jahre zu den bisherigen Konditionen möglich ist. Dazu wäre lediglich eine Nachtragsvereinbarung zu schließen. Der Verbandsvorstand hat sich nach eingehender Beratung darauf verständigt, in der nächsten Verbandsversammlung am 05.11.2014 einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der den Abschluss einer solchen Nachtragsvereinbarung zum Inhalt hat.

Sollte die Verbandsversammlung zustimmen, ist damit Luft geschaffen, um die Entscheidung über das Wasserwerk in aller Ruhe vorbereiten zu können. Auch für die Planung und Ausführung, falls diese beschlossen würde, wäre dann ausreichend Zeit. Der bisherige Zeitplan, der von einer Inbetriebnahme des Wasserwerks zum Ende 2016 ausgehen musste, war sehr eng gestrickt. Es hätte dann an keiner Stelle – ob beim Grundstückserwerb, bei erforderlichen Genehmigungen oder bei der Bauausführung – etwas Unvorhergesehenes passieren dürfen.

Dem Verbandsvorsteher geht es in erster Linie darum, die für die Verbraucher und den Verband sinnvollste und zukunftssicherste Variante der künftigen Wasserversorgung des Verbandsgebietes mit der gebotenen Sorgfalt und Ruhe ermitteln zu können. Er begrüßt es, dass sich jetzt der Druck eines engen Zeitplans entspannt. Dies kommt der Entscheidungsfindung zugute.

 

Mittelmärkische Wasser- und Abwaser GmbH Wasser- und Abwaserzweckverband „Mittelgraben
Felix von Streit Reinhard Mirbach
Geschäftsführer Verbandsvorsteher

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