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Aktuelle Pressemitteilung – WAZV „Mittelgraben“

29. April 2014

Im Hinblick auf das Auslaufen des Wasserliefervertrages mit der EWP Ende 2016 prüft der WAZV „Mittelgraben“ schon seit längerem, wie er auch zukünftig die Versorgung seiner Bewohner mit Trinkwasser zu verlässlichen Preisen sichern kann. Eine Möglichkeit ist die Errichtung eines eigenen Wasserwerks, um sich von Fremdbezügen unabhängig zu machen. Die Wirtschaftlichkeit eines solchen Neubaus muss intensiv geprüft werden. Dazu ist unter anderem der Bau eines Versuchsbrunnens notwendig. Der Verbandsvorsteher Reinhard Mirbach hat daher eine Eilentscheidung getroffen, um die Mittel zur Errichtung des Versuchsbrunnens in Höhe von ca. 43 T€ freizugeben.

 

Zum Hintergrund: In der Verbandsversammlung (VV) des WAZV „Mittelgraben“ am 16. April 2014 wurden die Mitglieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die bisher ermittelten Kosten für den Bau eines Wasserwerks und den letzten Stand der Verhandlungen mit der EWP zu den Konditionen für eine mögliche weitere Wasserlieferung aus Potsdam informiert. Ein externes Planungsbüro legte eine Kostenvergleichsrechnung nach den Richtlinien der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) vor. Die bei der Kostenvergleichsrechnung angewandte Methode wurde seitens der Vertreter der Gemeinde Nuthetal mehrfach in der VV angefordert. Sie konnte aber erst kurzfristig zur Versammlung am 16. April geliefert werden, weil wichtige Kostenbestandteile sich erst schrittweise abzeichneten oder kurz zuvor eingereicht wurden. Das Ergebnis dieses Vergleichs macht deutlich, dass der Bau eines eigenen Wasserwerks für den Verband langfristig deutlich günstiger ist als der fortgesetzte Wasserbezug. Da die Vertreter der Gemeinde Nuthetal die Versammlung  vorzeitig verließen, konnte der vorgesehene Beschluss nicht gefasst werden, der die Mittel zum Bau des Versuchsbrunnens freigeben sollte.

 

In nahezu jeder vorausgegangenen VV der letzten beiden Jahre wurde im öffentlichen Teil über den Stand der Vorbereitung (u. a. bisher eingeholte Gutachten und Genehmigungen, mögliche Standorte, Verfügbarkeit der Flächen) zum Wasserwerk informiert. Der Verband und alle Beteiligten hatten sich für dieses stufenweise Vorgehen im Rahmen des vorhandenen Wasserversorgungskonzepts entschieden. Einzig in der letzten Sitzung wurde lediglich die Kostenvergleichsrechnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese steht jedoch nicht in Zusammenhang mit dem Beschluss zu dem Versuchsbrunnen. Es handelt sich bei ihr lediglich um eine präzisere Abwägung des Kosten-Nutzen-Faktors. Die Kostenvergleichsrechnung ist keinesfalls als endgültiges Entscheidungskriterium für oder gegen die Errichtung eines eigenen Wasserwerks zu verstehen. Sie fasst den bisherigen Stand der Ermittlungen hinsichtlich der Kosten zusammen. Zahlreiche weitere Daten müssen noch ermittelt werden. Ein Beschluss für oder gegen den Bau des Wasserwerks stand in der letzten Sitzung noch nicht zur Diskussion.

 

In der nächsten VV am 21. Mai soll ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt werden, mit dem sich die Verbandsversammlung dazu positioniert, ob die Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit eines eigenen Wasserwerks als Entscheidungsgrundlage über die Weiterführung oder Kündigung des Wasserliefervertrages zum 31. Dezember 2014 vorangetrieben werden sollen oder nicht.

 

Die Erkenntnisse, die mithilfe eines Versuchsbrunnens ermittelt werden, sind Voraussetzung für eine objektive Entscheidungsgrundlage zum Wasserwerk. Nur mit den gewonnenen Daten zur Wasserbeschaffenheit und Menge sind die Kosten exakt zu kalkulieren. Die Eilentscheidung des Verbandsvorstehers, Mittel für den Versuchsbrunnen freizugeben, ist in der nächsten VV zur Bestätigung vorzulegen. Die Freigabe der Mittel schafft die Voraussetzung dafür, dass die Ausschreibung für den Brunnenbau rechtzeitig vorgenommen werden kann. Mit den Ergebnissen des Versuchsbrunnens kann im Oktober gerechnet werden. Die Verbandsversammlung kann so im November auf der Grundlage präzisierter Daten die Entscheidung für oder gegen ein eigenes Wasserwerk bzw. fristgerechte Kündigung oder aber Weiterführung des Wasserliefervertrages mit Potsdam treffen.

 

Die Eilentscheidung des Verbandsvorstehers war damit notwendig, um Schaden für den Verband und somit für die Bürger abzuwenden. Bei einer Vertagung der Entscheidung zu dem Versuchsbrunnen bis nach der Kommunalwahl und der Konstituierung der neuen VV würde ansonsten ein Zeitverzug bis Ende August entstehen. Die Möglichkeit des Zweckverbandes, zum Ende des Jahres auf der Grundlage verlässlicher Daten eine Entscheidung zum bestehenden Vertrag mit der EWP zu treffen, wäre dann nicht mehr gegeben.

 

Der Verband wird darüber hinaus, zusätzlich zu den ohnehin öffentlichen Verbandsversammlungen, während der weiteren Planungsphase allen Interessierten im Rahmen eines offenen Dialogs relevante Informationen zur Verfügung stellen.

Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbHFelix von Streit
Geschäftsführer
WAZV „Mittelgraben“Reinhard Mirbach
Verbandsvorsteher

 

 

Maßnahme/Aufgabe

Termin/
Zeitraum

Dauer

Beteiligte

Bemerkung

Verbandsversammlung – Beschlussvorlage Freigabe von Mitteln für den Versuchsbrunnen

16.04.2014

Verbandsversammlung Beschluss kam nicht zustande – mehr als die Hälfte der Vertreter aus Nuthetal verließen die Sitzung – keine Beschlussfähigkeit
Eilentscheidung zur Freigabe von Mitteln für den Versuchsbrunnen

17.04.2014

Verbandsvorsteher mit einem Mitglied der Verbandsversammlung ist nach Verbandssatzung in dringlichen Fällen zulässig, muss in der nächsten Verbandsversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Veröffentlichung der Ausschreibung „Versuchsbrunnen“ im Ausschreibungsblatt

30.04.2014

Ingenieurbüro/MWA
Anforderung der Ausschreibungs-unterlagen durch die Bieter

bis 12.05.2014

Ingenieurbüro
Bestätigung der Eilentscheidung

21.05.2014

Verbandsversammlung Bestätigung der Verbandsversammlung ist einzuholen
Grundsatzbeschluss

21.05.2014

Verbandsversammlung grundsätzliche Willensbekundung der Verbandsversammlung, dass Unter-suchungen und Vorbereitungen zum Bau eines eigenen Wasserwerks vorangetrieben werden können.
Kommunalwahlen, Neubesetzung der Verbandsversammlung

25.05.2014

Gemeindevertretungen Gemeindevertretungen werden neu gewählt – Vertreter in der Verbandsversammlung werden neu entsandt
Angebotseröffnung/Submission

03.06.2014

Ingenieurbüro/MWA
Angebotsauswertung einschließlich Erarbeitung eines Vergabevorschlags

ca. 1 Woche

Ingenieurbüro/MWA
Vergabe im Vorstand WAZV „Mittelgraben“/ Auslösen Bauauftrag Versuchsbrunnen

Mitte Juni 2014

Verbandsvorstand
Baudurchführung einschließlich Leistungspumpversuch

07.07.2014

26.09.2014

ca. 3 Monate

Bauunternehmen
Konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung

voraussichtlich
27.08.2014

entsandte Vertreter der Mitgliedsgemeinden Wahl des Vorsitzenden der Verbands-versammlung, des Vorstandes und der jeweiligen Stellvertreter
Auswertung der Ergebnisse und Anpassung der Grundlagenermittlung Wasserwerk Michendorf sowie Aktualisierung der Kostenvergleichsrechnung

Oktober 2014

ca. 4 Wochen

Ingenieurbüro Vorstellung in der Verbandsversammlung
Vorbereitung des Grundstückskaufs

laufend

MWA, Landesbetrieb Forst abhängig vom Flächenbedarf – ergibt sich aus Ergebnis Versuchsbrunnen
Genehmigungsverfahren Wasserrechtliche Erlaubnis Mehrere Monate – Jahre – keine Erfahrungswerte WAZV, Obere Wasserbehörde abhängig vom Grundstückskauf
Entscheidung über Wasserliefervertrag – Kündigung zum 31.12.2014 oder weiterer Bezug  – gleichzeitig Beschluss für oder gegen Errichtung Wasserwerk

November 2014

Verbandsversammlung Grundlage: Ergebnisse Versuchsbrunnen, Konkretisierung der Planung – genauere Kosten

 

 

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