Befreiung der Erstuntersuchung radioaktiver Stoffe
29. Januar 2020
Trinkwasser unterliegt strengen Qualitätsauflagen. So wie keine Schadstoffe im Trinkwasser enthalten sein dürfen, unterliegt auch der Nachweis von radioaktiven Stoffen strengen Überprüfungen. Die Oberste Landesbehörde des Landes Brandenburg (OLB) hat diesbezüglich in den letzten Jahren ein umfangreiches Radioaktivitätsmonitoring durchgeführt. Für diese Untersuchung wurden 260 Messstellen im Brandenburger Grundwassernetz verwendet.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung belegen: Radioaktive Stoffe treten in der Region Brandenburg in einer solch geringen Konzentration auf, dass sie nicht ins Gewicht fallen. Wir haben als Trinkwasserversorger deswegen eine Befreiung der Erstuntersuchung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe erhalten. Diese Befreiung ist gültig bis zum 1. Januar 2024. Die Untersuchungsergebnisse sind bei der OLB einsehbar.