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Neue Satzung durch Verwaltungsgericht bestätigt

13. Januar 2014

Wie bereits informiert, hatte das Verwaltungsgericht Potsdam die beitragsrechtlichen Regelungen der Satzung des „Mittelgraben“ im September 2013 beanstandet und für unwirksam erklärt. Die Verbandsversammlung beschloss daraufhin bereits im Oktober eine Neufassung dieser Regelungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.

Nun hat das Gericht am 19. Dezember 2013 in mehreren Verfahren die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgewiesen. In der Begründung der Entscheidung wird unter anderem festgestellt, dass die Beitragssatzung in der neuen Fassung nun den Anforderungen des Gerichts gerecht wird. Die beanstandeten Lücken bei der Ermittlung des Beitragsmaßstabs sind beseitigt.

Auch mit der Frage der Verjährung von Beitragserhebungen gegenüber Eigentümern von Grundstücken, die bereits vor 1990 angeschlossen waren, setzte sich das Gericht auseinander. Im Land Brandenburg gilt seit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 5. Dezember 2013 eine zeitliche Obergrenze für die Festsetzung derartiger Forderungen, demnach sind bis zum 31. Dezember 2015 Festsetzungen von Beiträgen für altangeschlossene Grundstücke möglich. Danach wäre eine Erhebung aufgrund der Festsetzungsverjährung ausgeschlossen.

Der Eintritt der Festsetzungsverjährung der neugefassten Beitragsregelungen deckt sich mit der im KAG festgeschriebenen zeitlichen Obergrenze. Der Lauf der Verjährung beginnt mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Beitragssatzung. Das Gericht hatte die Vorgängersatzung des „Mittelgraben“ für unwirksam hinsichtlich der Beitragsregelungen erklärt. Die Neufassung trat zum 1. Januar 2011 in Kraft, somit ist die Festsetzung von Beiträgen bis zum 31. Dezember 2015 möglich. Das rückwirkende Inkraftsetzen der Neufassung der beitragsrechtlichen Regelung ist möglich und wird vom Gericht auch nicht beanstandet. Damit erhalten die noch nicht bestandskräftigen, weil im Widerspruchs- oder Klageverfahren befindlichen Bescheide, eine neue Rechtsgrundlage.

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