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Pressemitteilung der Verbandsvorsteher

12. Januar 2016

Nach dem Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes hatten sich die Verbandsvorsteher Michael Grubert (WAZV „Der Teltow“) und Reinhard Mirbach (WAZV „Mittelgraben“) noch im Dezember letzten Jahres darauf verständigt, als erste Konsequenz die Aussetzung der Vollziehung der ergangenen Bescheide von Amts wegen zu veranlassen.

In einem weiteren Treffen am 11. Januar 2016 wurde mit der Betriebsführungsgesellschaft MWA GmbH beraten, wie eine kurzfristige Rückzahlung der Altanschließerbeiträge und der gerade erst erhobenen Nacherhebungsbeiträge realisiert werden könnte. Beide Verbandsvorsteher wollen eine möglichst schnelle Rücküberweisung bereits gezahlter Beiträge sowie eine Gleichbehandlung aller Betroffenen.

In einer Zusammenkunft der Vertreterinnen und Vertreter beider Verbandsversammlungen in der nächsten Woche (KW 3) sollen diese umfassend informiert werden und Gelegenheit zur Diskussion erhalten. Ziel ist es, sich mit den Vertreterinnen und Vertretern hierzu abzustimmen und für die nächsten Verbandsversammlungen entsprechende Beschlüsse vorzubereiten.

 

Micheal Grubert
Verbandsvorsteher WAZV „Der Teltow“

 

Reinhard Mirbach
Verbandsvorsteher WAZV „Mittelgraben“

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