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Pressemitteilung – Oberverwaltungsgericht bestätigt Satzung des WAZV „Der Teltow“

18. April 2019

In der Verbandsversammlung vom 30. April 2014 hat der Wasser- und Abwasserzweck-verband „Der Teltow“ eine Neufassung der beitragsrechtlichen Regelungen in der Beitragssatzung beschlossen. Diese neue Satzung wurde von der Gemeinde Stahnsdorf in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen. Die Gemeinde bezweifelte die rechtmäßige Beschlussfassung und beantragte, die Satzung für nichtig zu erklären.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte am 3. April 2019 den Antrag der Gemeinde Stahnsdorf ab und entschied, dass die Satzung wirksam zustande gekommen und somit gültig ist.

Nach Ansicht des Verbandsvorstehers, Herrn Michael Grubert, hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes gezeigt, dass die Verbandsversammlung ordnungsgemäß ge-handelt hat. Der Verbandsvorsteher hofft, dass der Streit um die Gültigkeit der Beitragssatzung nunmehr endgültig abgeschlossen ist.

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