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Pressemitteilung zur Verbandsversammlung des WAZV „Der Teltow“ am 23.11.2016

30. November 2016

Von vielen Beitragszahlern im Verbandsgebiet des WAZV „Der Teltow“ wurde der Ausgang der Verbandsversammlung am 23.11.2016 mit Spannung erwartet. Auf der Tagesordnung stand ein Beschlussvorschlag, der die Aufhebung der bestandskräftigen Bescheide zum Inhalt hatte, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 als rechtswidrig zu qualifizieren sind.

Bisher hat der Verband bereits alle vom Beschluss des BVerfG umfassten nicht bestandskräftigen Bescheide aufgehoben und gezahlte Beiträge erstattet. Es gibt aber auch zahlreiche Grundstückseigentümer, die gegen den Bescheid keinen bzw. einen verfristeten Widerspruch eingelegt haben oder schon einen Widerspruchsbescheid erhielten. Diese Bescheide sind bestandskräftig.

Die Verbandsversammlung hat sich nach einer lebhaften Diskussion einstimmig dafür ausgesprochen, diesen Beschluss zu vertagen. Begründet wurde dies damit, dass damit zwar „mehr Gerechtigkeit“ z. B. für die Altanschließer einträte. Gleichzeitig könnte die Aufhebung bestandskräftiger Bescheide aber auch zu einer Antrags- und Klageflut von anderen Grundstückseigentümern führen, deren Bescheide aufgrund von Satzungsmängeln möglicherweise ebenfalls rechtswidrig sind.

Nun soll bis zu einer Sitzung im Januar 2017 untersucht werden, ob eine Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung für den Verband ein Weg sein könnte, aus diesem Beitragsdilemma herauszukommen. Jeder andere Schritt bedeutet, dass es Beitragszahler und Nichtbeitragszahler gibt, was zwingend zur Kalkulation gespaltener Gebühren führt. Denn gezahlte Beiträge wirken sich gebührenmindernd aus, was nur der Gruppe der Beitragszahler zugutekommen dürfte. Nichtbeitragszahler müssten mit einer höheren Gebühr rechnen.

Die Umstellung auf ein rein gebührenfinanziertes Modell würde bedeuten, dass alle gezahlten Beiträge erstattet werden. Durch einen Verzicht auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen wird jedoch auch auf eine angemessene Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten der Errichtung und Vorhaltung der öffentlichen Anlagen zulasten aller Gebührenzahler verzichtet. Unvermeidbare Konsequenz dessen ist, dass sich die Gebühr dadurch für alle Kunden (auch Mieter) erhöhen wird.

Für die Kunden mit bestandskräftigen Bescheiden bedeutet dies, weiter Geduld zu haben.

 

 

Michael Grubert

Verbandsvorsteher WAZV „Der Teltow“

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