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WAZV „Der Teltow“ beschließt Regelung zur Altanschließerproblematik

16. Juli 2015

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. Juli 2015 hinsichtlich der Beitragsbescheide für Altanschließergrundstücke im Verbandsgebiet eine Grundlage für eine Einzelfallentscheidung beschlossen. Danach kann jeder Grundstückseigentümer, der glaubhaft machen kann, dass für sein Grundstück im Zeitraum bis 1949 bereits eine Zahlung für Schmutzwasserleitungen geleistet wurde, im Rahmen eines gesonderten Antragsverfahrens eine Reduzierung seiner Beitragsschuld in Höhe von 200,00 € erreichen.
Zu beachten ist, dass die jeweils zu treffende Einzelfallentscheidung keinen Rechtsanspruch begründet. Sie hat auch keine Auswirkungen auf das jeweilige Widerspruchsverfahren. Es können jedoch auch Betroffene, die nicht Widerspruch eingelegt bzw. ihren Beitrag bezahlt haben, eine Reduzierung ihrer Beitragsschuld beantragen.
Die Empfänger der Beitragsbescheide sollen sich schriftlich an den Verband wenden und darin in geeigneter Form Zahlungen für Schmutzwasserleitungen glaubhaft machen. Ein Antrag auf Reduzierung der Beitragsschuld per E-Mail ohne Glaubhaftmachung reicht hierfür nicht aus.

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