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Zweckverband „Mittelgraben“ mit vorausschauender Satzungsänderung und neuen Aspekten zum eigenen Wasserwerk

17. April 2014

Am 16. April 2014 fand die Verbandsversammlung des WAZV „Mittelgraben“ im Mehrgenerationenhaus in Nuthetal statt.

Auf der Tagesordnung standen eine vorausschauende Änderung der Beitrags-, Kostenerstattungs- und Gebührensatzung (BKGS) nach Vorbild des WAZV „Der Teltow“, die Diskussion zur Änderung der Verbandsatzung (VerbS) des WAZV „Mittelgraben“,  eine erste Kostenermittlung für den Neubau eines Wasserwerks in Michendorf sowie die Freigabe von Mitteln aus dem Wirtschaftsplan 2014 für den Bau eines Versuchsbrunnens. Weiter sollte der Wirtschaftsplan nach Hinweisen der Aufsichtsbehörde in einigen Punkten überarbeitet und nochmals beschlossen werden.

Hintergrund: Mit der Anpassung der BKGS agiert der WAZV „Mittelgraben“ vorsorglich in Bezug auf bereits anhängige Klagen beim Verwaltungsgericht Potsdam. Die im Wortlaut gleiche Satzung des WAZV „Der Teltow“ war vom OVG Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt worden, weil es den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit des Beitragsmaßstabs nicht erfüllt sah. Mit dieser erneuten Neufassung besteht nun die Chance, dass sich das Verwaltungsgericht mit der brennenden Frage der Altanschließer und des Verbandes befasst, ob die Beitragserhebung nun rechtens ist.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung wurden außerdem unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die bisher ermittelten Kosten für den Bau eines eigenen Wasserwerks und über den letzten Stand der Verhandlungen mit der EWP zu den Konditionen für eine mögliche weitere Wasserlieferung aus Potsdam informiert. Die EWP hatte vor einer Woche ein schriftliches Angebot eingereicht. Ein externes Planungsbüro hat anhand dieser Zahlen eine Kostenvergleichsrechnung nach Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Richtlinie vorgestellt. Das Ergebnis dieses Vergleichs zeigt, dass der Bau eines eigenen Wasserwerks für den Verband deutlich günstiger ist als der fortgesetzte Wasserbezug.

Die vorgesehene Beschlussfassung zur Freigabe der Mittel für den Bau eines Versuchsbrunnens kam nicht zustande. Die Mehrzahl der Nuthetaler Vertreter verließ die Verbandsversammlung wegen unterschiedlicher Auffassung zur Tagesordnung und den Inhalten der Agenda. Somit war die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund konnte der gemeinsam zwischen Nuthetal, Michendorf und der Kommunalaufsicht abgestimmte überarbeitete Wirtschaftsplan ebenfalls nicht beschlossen werden.

Der Verbandvorsteher beabsichtigt, in der nächsten Verbandsversammlung eine Grundsatzentscheidung zum Bau des eigenen Wasserwerks auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Mittelmärkische Wasser und Abwasser GmbH 

Felix von Streit

Geschäftsführer

WAZV „Mittelgraben“ 

Reinhard Mirbach

Verbandsvorsteher

 

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