Gemeinsames Wasserwerk: Mehr Zeitgewinn für Ermittlung der wirtschaftlichsten Lösung
17. Oktober 2014
Der Termindruck, unter dem die Entscheidung für oder gegen ein neues, gemeinsames Wasserwerk bisher stand, entspannt sich jetzt. Bisher musste der Verband davon ausgehen, dass eine Kündigung des bestehenden Wasserlieferungs- und Wasserbezugsvertrages mit der EWP bis zum Jahresende zu erfolgen hat, damit dieser am 31.12.2016 endet. Ansonsten, so lautet der bisherige Vertrag, würde sich dieser um weitere 10 Jahre verlängern. weiterlesen »
